Was gilt bei der Tierhaltung für die Umsatzsteuer?
Zwischen der landwirtschaftlichen und der gewerblichen Tierzucht und -haltung ist sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich zu unterscheiden. Bei der Umsatzsteuer entfällt mit der Gewerblichkeit die Umsatzsteuerpauschalierung und für die Tierverkäufe müssen Halter Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen. Ob im Einzelfall der damit verbundene Vorsteuerabzug dies ausgleicht, ist offen. Während ertragsteuerlich die Grenzziehung betriebsbezogen vorzunehmen ist, stellt […]