Umsatzsteuer im Hofcafé: Steuersatz für Speisen und Getränke getrennt ausweisen
Bis zum 31. Dezember 2023 gilt auch für Hofcafés für Inhouse-Umsätze weiterhin die niedrigere Mehrwertsteuer von sieben Prozent für Restaurationsleistungen – aber nur für Speisen. Für Getränke sind weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer abzuführen. Die Details kennt Mauritz von Wersebe, Steuerberater bei Ecovis in Bergen auf Rügen.