Vorsicht Langzeitverluste: Gewinnerzielungsabsicht belegen
Verluste aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sind mit anderen positiven Einkünften steuersparend verrechenbar. Was aber, wenn der Betrieb über einen langen Zeitraum nur Verluste schreibt? Hier gibt ein neues Urteil praktische Hinweise und zeigt auch mögliche Steuerfallen auf.