Sportpferde: Beim Verkauf ist der Regelsteuersatz von 19 Prozent Umsatzsteuer fällig
Kauft ein Landwirt Sportpferde, bildet diese aus und verkauft sie mit Gewinn weiter, darf er nicht die Durchschnittssatzbesteuerung anwenden. Er muss den Regelsteuersatz anwenden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.