Keine Steuer bei Übernahmevermächtnis
Die Finanzverwaltung sucht verstärkt nach Steuereinnahmen. Im Grundstücksbereich hinterfragt sie darum, ob in Erbregelungen steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte verborgen sind. Zumindest im folgenden Fall wurde der Fiskus jetzt abgestraft.