Was sollten Arbeitgeber rund um Überstunden und Mindestlohn beachten?
Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht nur für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, sondern auch für geleistete Überstunden zu zahlen. 9,19 Euro sind das im Moment, ab 2020 sind es 9,35 Euro. Wie jedes Jahr wirkt sich das auch auf geleistete Plus- oder Minusstunden aus. Was Arbeitgeber beachten sollten, erläutert Anja Lamm, Steuerberaterin bei Ecovis in Güstrow.