Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Wer betriebliche Gegenstände kostenlos überträgt, muss dafür keine Umsatzsteuer zahlen. Wann genau das gilt, hat das Finanzgericht Münster entschieden.