Steuerliche Erleichterungen für Ukraine-Hilfe
Das Bundesfinanzministerium hat steuerliche Erleichterungen veröffentlicht zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Die Maßnahmen gelten vom 24. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022. Ecovis-Steuerberater Michael Sabisch in Volkach und Gerolzhofen kennt die Details.