Bauhilfstätigkeiten zwischen Landwirten unterliegen generell 19 Prozent Mehrwertsteuer
Ob beim Umbau eines Stalles, des Aufbaus eines neuen Silos oder der Errichtung einer Maschinenhalle – Landwirte helfen sich oft gegenseitig mit ihrer Arbeitskraft aus. Der Auftrag gebende Landwirt spart Kosten und der Auftrag nehmende Landwirt erwirtschaftet einen Nebenverdienst. Eine Win-Win Situation. Sachverhalt Bisher wurden Bauhilfstätigkeiten bei pauschalierenden Landwirten in der Praxis häufig mit der […]