Sanierung: Ein Verbraucherbauvertrag liegt nur bei erheblichem Umbau vor
Lassen Verbraucher einzelne Badezimmer sanieren, gilt das als Bau- und nicht als Verbraucherbauvertrag. In diesem Fall steht ihnen kein Widerrufsrecht zu. Das ausführende Unternehmen dagegen hat einen Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherung. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am 6. März 2023.