Umsatzsteuer bei Milchersatzprodukten: Ermäßigter Steuersatz nur für Kuhmilch
Hafer-, Soja- oder Erbsendrink: Pflanzliche Alternativen zur Kuhmilch gibt es inzwischen viele. Gilt jedoch auch bei den Ersatzprodukten die steuerliche Begünstigung mit dem ermäßigten Steuersatz? Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs sorgt für Klarheit.