Vergabe von Liegerechten in einem Friedwald
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entschied am 21.11.2016 (Az. 4 K 36/14), dass die Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12a UStG fällt.