Neue Teilbetriebs-Definition in der Land- und Forstwirtschaft?
Das Finanzgericht Münster hat in einem Fall entschieden, dass bei der Aufteilung eines landwirtschaftlichen Betriebs schon ab einer Fläche von 3.000 m² eigenständige Teilbetriebe entstehen können. Wie wird sich der Bundesfinanzhof dazu äußern?