Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
In größeren Praxen liegt es nahe, die Krankheits- und Urlaubsvertretung intern zu regeln und auf externe Vertreter zu verzichten. Doch Vorsicht ist geboten, denn es können Rückforderungen drohen.
Bei Urlaubsvertretungen ist Vorsicht geboten: Je nach Ausgestaltung kann die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig sein. Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zeigt, wie es richtig geht.