Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Auf Beschluss des Landgerichts Trier dürfen Produkte, die keine tierische Milch enthalten, nicht als „Käse“ oder „Cheese“ vermarktet werden. Das gilt natürlich auch für vegetarische oder vegane Waren.