Grundstücksveräußerungsgewinne können aus der abschnittsweisen Besteuerung ausgenommen werden
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kann eine Rücklage rückwirkend gebildet werden, wenn sich der Veräußerungspreis zu einem späteren Zeitpunkt erhöht und dadurch erstmals ein Veräußerungsgewinn entsteht.