Nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Keine Verdienstausfallentschädigung bei symptomfreier Absonderung
Arbeitgeber müssen für die Dauer einer behördlich angeordneten Quarantäne infolge eines positiven Corona-Tests einem Arbeitnehmer das geschuldete Arbeitsentgelt bezahlen, auch wenn er keine Symptome hat und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz kommt daher nicht infrage. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Gunnar Roloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis in Rostock, erklärt […]