Mindestlohn ab 2018: Was müssen Arbeitgeber bis dahin beachten?
Ab dem 01.01.2018 gilt auch in der Landwirt-und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro. Was Sie als Arbeitgeber in der Übergangsphase berücksichtigen müssen, erfahren Sie hier.