Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Neues Urteil gibt Hoffnung
Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen müssen Landwirte in verkürzten Wirtschaftsjahren auch den Grundbetrag zeitanteilig ansetzen. Diese Vorgehensweise hat jetzt der Bundesfinanzhof in seinem neuen Urteil bestätigt.