Durchschnittssatzbesteuerung: Gewinn ist nun zeitanteilig zu berechnen
Bei der Gewinnermittlung wird der Gewinn nach „Durchschnittssätzen“ ermittelt. Diese Durchschnittssätze galten bisher immer für ein volles Wirtschaftsjahr. Die Finanzverwaltung hat die positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs übernommen und festgelegt, dass der Gewinn jetzt anhand der tatsächlichen Monate eines Wirtschaftsjahres, also lediglich zeitanteilig, zu bemessen ist.