Verlustabzug: Verrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 7. Juni 2024 im Rahmen eines AdV-Antrags (AdV = Aussetzung der Vollziehung) beschlossen, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nach summarischer Prüfung nicht mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist. Das Urteil erklärt Ecovis-Steuerberaterin Katrin Pestner in Borna.