Abschlusskosten für Lebensversicherungen nicht absetzbar
Gezahlte Vermittlungsgebühren für den Abschluss einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Nach einem neuen Richterspruch aus München muss der Anleger die Aufwendungen als Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb einer Kapitalanlage behandeln. weiterlesen