Nachfolge: neue Regeln für Versorgungsleistungen
Landwirtschaftliche Betriebe gehen meist gegen Austragsleistungen auf die nächste Generation über. Diese Versorgungsleistungen setzen die Kinder in der Regel in ihrer Einkommensteuererklärung ab. Bei mehreren Miteigentümern gibt es jetzt eine wichtige Änderung: Die Aufwendungen sind vorab zusätzlich in der Feststellungserklärung aufzulisten. Sonst fällt der Abzug als Sonderausgabe weg.