Wie lassen sich Entschädigungszahlungen für Ausgleichsmaßnahmen bei unbestimmter Laufzeit verteilen?
Wie sind einmalige Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit einer Ausgleichsmaßnahme steuerlich zu erfassen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Finanzgericht Münster in seinem Urteilsfall vom 09.06.2017.