Keine Betriebszerschlagung bei verbilligtem Hofverkauf
Verpachtete land- und forstwirtschaftliche Betriebe führen so lange steuerverhaftetes Betriebsvermögen bis eine Betriebsaufgabeerklärung eingereicht wird. Daran hängt der Nachweis der Betriebsvermögenseigenschaft. In vielen Fällen werden so seit Jahrzehnten verpachtete Betriebe mit diesem Verpächterwahlrecht fortgeführt.