Landwirtschaftliche Alterskasse: Befreiung aus der Versicherung ist möglich
Mit der Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs müssen sich Landwirte, deren Ehe- oder Lebenspartner sowie mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings eine Befreiung möglich.