Praxisvertreter kann vor dem Arbeitsgericht gegen Kündigung klagen
Ist der Vertrag mit der Praxisvertretung nicht eindeutig, gilt der Praxisvertreter meist als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln greift in diesen Fällen auch das arbeitnehmerfreundliche Arbeitsrecht. Vertretungsärztinnen und -ärzte können demnach auf Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch klagen.