Liebhabereiprüfung bei Vorbehaltsnießbrauch erleichtert
In einer brandaktuellen Grundsatzentscheidung hat der IV. Senat des BFH die Grundsätze der Liebhabereiprüfung aktualisiert. Erzielt der land- und forstwirtschaftliche Betrieb über mehrere Jahre hinweg Verluste, ruft dies den Fiskus auf den Plan, der mit der Feststellung der Liebhaberei die steuerliche Verwertung der Verluste verhindern möchte.