Sachgerechte Vorsteueraufteilung für Blockheizkraftwerke
In seinem Urteil vom 16.11.2016 (Az. V R 1/15) beschäftigt sich der BFH mit der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Eingangsleistungen bei einem pauschalierendem Gartenbaubetrieb. Für ein Blockheizkraftwerk (BHKW) findet diese Aufteilung nach dem Verhältnis der Marktpreise der produzierten Strom- und Wärmemenge statt.