Grunderwerbsteuer: Sind Bäume grunderwerbsteuerpflichtig?
Der Bundesfinanzhof entschied in einem aktuellen Urteil vom 23. Februar 2022, dass beim Kauf eines Grundstücks für den Baumbestand auf diesem Grund und Boden keine Grunderwerbsteuer zu zahlen ist (Aktenzeichen II R 45/19).