Honorarärzte in Krankenhäusern sind sozialversicherungspflichtig
Wer als Honorarzt in einem Krankenhaus arbeitet ist nicht selbstständig, sondern angestellt und daher sozialversicherungspflichtig. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Für Kliniken als Arbeitgeber hat das weitreichende Folgen.