Kein Wettbewerbsverbot für ehemalige Weiterbildungsassistentin
Laut der Musterberufsordnung für Ärzte ist es berufswidrig, wenn sich ein Weiterbildungsassistent innerhalb eines Jahres nach seiner Weiterbildung im Einzugsbereich der Praxis seines Ausbilders niederlässt. Das Arbeitsgericht Hameln hält das für verfassungswidrig.