Wer seine Praxis als „Klinik“ bewirbt, riskiert eine Abmahnung
Dass sich auch Gerichte nicht einig sind, zeigt der Fall „Praxisklinik“. Erst hat das Landesgericht Essen entschieden, dass eine Praxis mit dem Begriff Praxisklinik werben darf. Nun hat das Oberlandesgericht Hamm die Entscheidung gekippt.