Kapitalanlage Wald: Bundesfinanzhof macht Kapitalanleger zu Forstwirten
Schlechte Nachricht für Hobby-Waldbesitzer: Der Kauf von Forstflächen als reine Kapitalanlage kann ein Forstbetrieb mit steuerlichen Betriebsvermögen sein. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.