Baukosten auf dem Grundstück des Ehegatten lassen sich doppelt abschreiben
Ein Unternehmer, der nicht Eigentümer eines Gebäudes ist, aber die Baukosten getragen hat, darf die Baukosten abschreiben. Folglich kann es in einer Ehegattenkonstellation zu einer doppelten Abschreibung kommen, obwohl die Ausgaben nur ein einziges Mal getätigt wurden.