Umsatzsteuer: Die Crux mit der Kurzfristigkeit
Die Frage, wie Erlöse aus der Unterbringung von Saisonarbeitskräften umsatzsteuerlich zu behandeln sind, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden: leider nicht zugunsten der betroffenen Landwirte. Beschäftigen Sie als Landwirt Saisonarbeitskräfte und bringen Sie diese für die Dauer der Ernte bei sich unter, stehen Ihnen nach einem aktuellen Richterspruch aus München zusätzliche Kostenbelastungen bevor.