Grundsteuer: Wie Landwirte von Steuerermäßigungen für den Wohnteil profitieren können
In Bayern und Niedersachsen lässt sich die Grundsteuermesszahl für den Wohnteil des Betriebsinhabers und des Altenteilers sowie für Betriebswohnungen für Mitarbeitende eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft um 25 Prozent ermäßigen. Wie Landwirtinnen und Landwirte davon profitieren können, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Carmen Eibl aus Landau.