FG Münster widerspricht BGH: Zinslauf für Hinterziehungszinsen beginnt deutlich später
Das Finanzgericht Münster hat in zwei Urteilen (Az. 3 K1627/15 Erb und 3 K 1628/15 Erb, beide vom 24.11.216) entschieden, dass die individuelle durchschnittliche Berarbeitungsdauer des zuständigen Finanzamts in die Berechnung des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei der Schenkungssteuer neben den Anzeige- und Erklärungsfristen einzubeziehen ist. Ausgangspunkt der Verfahren waren Klagen gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen […]