Liebhaberei bei Photovoltaik: Betreiber dürfen Leistungsobergrenze mehrfach ausschöpfen
Viele Photovoltaik-Anlagen bleiben steuerfrei, wenn private Immobilieneigentümer keine Gewinne erzielen wollen. Das Finanzamt spricht dann von „Liebhaberei“. Damit entfallen alle Einkommensteuerpflichten. Die maximale Leistung einer Anlage ist dabei aber entscheidend.