Zugmaschine für Einsatz in Biogasanlage Kfz-steuerfrei?
Der BFH hat die Kfz-Steuerbefreiung für eine Zugmaschine abgelehnt, die vom Landwirt nur in einer gewerblichen Biogasanlage eingesetzt wurde. Das Halten von Zugmaschinen ist steuerfrei, solange solche Fahrzeuge ausschließlich „in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben“ verwendet werden.