Forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Wann keine Kraftfahrzeugsteuer anfällt
Forstwirtschaftliche Zugmaschinen kommen häufig ausschließlich betrieblich zum Einsatz. In diesen Fällen fällt keine Kraftfahrzeugsteuer an. Eine noch nicht erfolgte Marktteilnahme des Forstbetriebs steht dem nicht entgegen, wie ein Urteil des Finanzgerichts Münster bestätigt.