Im neuen Wirtschaftsjahr wird neu gerechnet
Wann der Bauer zum Gewerbetreibenden wird, dafür gelten jetzt andere Regeln: Schädliche gewerbliche Betriebseinnahmen dürfen relativ ein Drittel des Gesamtumsatzes nachhaltig nicht überschreiten. Die Stufe zur Gewerblichkeit wurde bei Handelsumsätzen bislang erst bei Überschreiten der bekannten 30-Prozent-Zukaufsgrenze (Einkaufswert der Waren, gemessen am Gesamtumsatz des landwirtschaftlichen Betriebs) überschritten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2013/2014 bzw. 2014 greift […]