Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung ist kein Entgelt von dritter Seite!
Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 31.05.2017 ist der Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Bonus), den Biogasanlagenbetreiber zusätzlich vergütet bekommen, wenn sie die Abwärme der Anlage nutzen, als Entgelt für den Strom zu beurteilen. Er ist somit nicht Entgelt von dritter Seite für die kostenlose Lieferung von Wärme. Die umsatzsteuerliche Gesamtbelastung für den Biogasanlagenbetreiber erhöht sich also, […]