Zuschuss zum Kurzarbeitergeld: Jetzt bekommen Unternehmer Geld zurück vom Finanzamt
Trotz Corona-Krise haben viele Unternehmer ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Gesetzgeber hat jetzt reagiert. Im Nachhinein sind diese Zuschüsse steuerfrei. Was Arbeitgeber nun konkret tun müssen, um Geld zurückzubekommen, erklärt Ecovis-Steuerberater Dirk Eichler in Zittau.