Vereine aufgepasst: Die elektronische Spendenbescheinigung kommt
Am 1. Januar 2017 tritt das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ in Kraft. Es regelt nicht nur die vollautomatisierte Bearbeitung von Steuererklärungen, die Verlängerung der Abgabefristen und die automatischen Verspätungszuschläge, sondern auch wie mit sogenannten Zuwendungsbestätigungen umgegangen werden muss.