Kein begünstigter Gewinn bei Zwangsauflösung des Investitionsabzugsbetrags
Wurde für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts ein Investitionsabzugsbetrag gebildet und muss dieser aufgrund einer Betriebsaufgabe zwangsaufgelöst werden, so muss er rückwirkend nachversteuert werden. Dieser Gewinn ist aber kein begünstigter Aufgabegewinn.