Sharing Economy: Teilen und Geld verdienen

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Vom preiswerten Autofahren bis zur kostengünstigen Wohnung für Reisende bringt die „Sharing Economy“ viele Vorteile für Verbraucher. Aber haben neue Geschäftsmodelle eine Zukunft?

Wer eine Bohrmaschine besitzt, braucht sie nicht jeden Tag. Warum sie also nicht ausleihen und anderen helfen? Kein Problem: Internetportale machen es heute möglich, dass beide Seiten schnell zusammenfinden. Die Idee des „Teilen statt Haben“ ist ein Trend, der vom Carsharing bis zur Bereitstellung von Wohnungen für Reisende durch Privatpersonen heute eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle hervorgebracht hat.

Mit der ursprünglichen Idee hat das meist nur sehr bedingt etwas zu tun. Zwar sind Internet-Präsenz und eine App wesentliche Elemente aller Varianten dieser Wirtschaft des Teilens. „In der echten Sharing Economy aber ist der Anbieter des für eine Fremdnutzung bereitgestellten Eigentums immer eine Privatperson, die zudem getrennt vom Betreiber einer solchen Plattform auftritt“, sagt Unternehmensberater Thomas Wegner. Zum Wesen der klassischen Idee gehört neben der Grundhaltung der Nutzer, an etwas teilhaben zu wollen, das ihnen nicht gehört, zudem der Glaube an das ökologische Element der Schonung von Ressourcen.

All das ist nicht neu und wurde früher auch schon von Unternehmen genutzt. „Im Grunde genommen ist die Sharing Economy ein naher Verwandter des Genossenschaftsgedankens auf einer digitalen Plattform“, sagt Steuerberater Heiko Beyer. Viele moderne Angebote wie die sekundenschnelle Autoanmietung per Handy beispielsweise über die Daimler-Tochter Car2go oder Wundercar, eine Vermittlerplattform von Mitfahrgelegenheiten, sind allerdings keine klassische Sharing Economy. Diese Geschäftsmodelle übernehmen allenfalls Marketing-Anleihen.

Ob der Trend in Deutschland eine große Zukunft hat, steht in den Sternen. Zwar ist Sharing Economy theoretisch bei allen Produkten und Dienstleistungen möglich, die massenhaft nachgefragt werden und deren Nutzung mit hohen Kosten für den Einzelnen verbunden ist. Andererseits stehen dem Start neuer Geschäftsmodelle erhebliche Hindernisse im Weg. So drohen im komplexen Regelwerk von der Besteuerung bis zur Beschäftigungsregulierung erhebliche Fallstricke. Wie das Beispiel Uber zeigt, können sich zudem etablierte Branchen mit Argumenten wie Mindestlohn, Versicherungsschutz und Berufseintrittsbarrieren erfolgreich gegen Newcomer wehren. „Auch der Wohnungsvermittler Airbnb hätte vermutlich bei uns keine Chance mehr, wenn er erst heute an den Start gehen würde. Mehr Potenzial bietet möglicherweise das B2B-Geschäft mit Lösungen für Unternehmen. Im Teilen nicht ausgelasteter Büroflächen etwa winken durchaus attraktive ökonomische Chancen“, kommentiert Beyer.

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