Vertrags-Check: Geringer Aufwand, großer Gewinn

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Gerade Unternehmer sollten ihre Verträge regelmäßig von Experten unter die Lupe nehmen lassen. Dadurch können sie sich viel Ärger und Aufwand ersparen.
Oftmals bergen gerade Verträge mit sehr langen oder unbeschränkten Laufzeiten gefährliche Fallstricke, denn Vertragsklauseln werden nicht selten unwirksam, weil sich das Gesetz oder die Rechtsprechung seit dem Vertragsabschluss geändert haben. Zudem kann es sein, dass sich die berufliche oder familiäre Situation der Vertragspartner im Laufe der Zeit gewandelt haben. Dabei sind nicht nur zivilrechtliche Aspekte relevant. Gerade steuerrechtliche Änderungen können erhebliche Konsequenzen mit sich bringen.

  • Sind die Verträge überhaupt noch im Einklang mit dem geltenden Steuerrecht?
  • Welche Vertragsinhalte sollten an steuerrechtliche Vorgaben oder an die geänderten geschäftlichen und privaten Rahmenbedingungen angepasst werden?

Auch Gesellschaftsverträge können betroffen sein. Bei Personengesellschaften ist es sinnvoll, die Verträge alle zehn bis 20 Jahre zu überprüfen. „Regelungsbedarf besteht häufig für Fälle, in denen ein Gesellschafter plötzlich ausscheidet, etwa bei Tod oder Krankheit. Zudem fehlen vielfach klare Regelungen über die Anrufung eines Schiedsgerichts bei Streitigkeiten innerhalb des Gesellschafterkreises“, sagt Marcus Bodem, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis. GmbH-Satzungen oder Geschäftsführer-Anstellungsverträge gehören ebenfalls in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand.

Hinzu kommt, dass in manchen Fällen unklar ist, welche Vertragsklauseln überhaupt noch gelten. „Wenn Verträge eine Lücke aufweisen, gilt hier das Gesetz. Im Extremfall allerdings ist der ganze Gesellschaftsvertrag nicht mehr wirksam; dann drohen den Vertragspartnern womöglich gravierende Nachteile“, warnt Andreas Hintermayer, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ecovis, und erklärt: „Wer seine Verträge in regelmäßigen Abständen checken lässt, gewinnt einfach mehr Rechtssicherheit, vermeidet Streitigkeiten und spart sich damit viel Aufwand.“ Zudem erleichtern aktualisierte, wasserdichte Verträge die Zusammenarbeit.

Ebenso sollte man die AGBs regelmäßig bei einer Änderung der Rechtsprechung oder beispielsweise alle fünf Jahre ins Visier nehmen. Gerade beim Thema Haftungsausschluss in AGBs bestehen Unklarheiten. So ist zu beachten, dass ein Unternehmer auch für die Gestaltung von AGBs, die er für den Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmern nutzt, keineswegs freie Hand hat. Ein vertraglicher Haftungsausschluss oder Haftungsbeschränkungen sind nur begrenzt möglich.

Eheverträge etwa oder Testamente, die womöglich schon vor Jahrzehnten abgeschlossen worden sind, gehören gleichfalls auf den Prüfstand. „Die Lebenssituation der Eheleute hat sich im Laufe der Zeit meist erheblich geändert. Eheverträge und testamentarische Verfügungen sollten entsprechend angepasst werden“, empfiehlt Hintermayer und ergänzt: „Die für die Vertrags- Checks anfallenden Kosten sind überschaubar. Für unsere Mandanten schnüren wir maßgeschneiderte Paketlösungen für mehrere Verträge, was im Vergleich zu Einzelprüfungen kostengünstiger ist.“ Dazu können auch Arbeits- und Mietverträge, Pensionszusagen oder Kredit- und Leasingverträge gehören.

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