Insolvenz
„Wer zahlungsunfähig ist, muss ab Oktober Insolvenz anmelden. Ohne Ausnahme.“
Wer coronabedingt in finanzielle Schieflage geraten ist, überschuldet oder zahlungsunfähig ist, ist bis Ende September vor Insolvenz verschont. Die COVInsAG gilt zwar nun bis Ende 2020, aber zu neuen Bedingungen. Ein Interview mit Alexander Waschinger, ECOVIS Unternehmensberatung GmbH Herr Waschinger, ist es auch in Zeiten von Corona Insolvenzverschleppung, wenn der Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit keine Insolvenz […]