Arzt/ Zahnarzt
Praxisvertretung: Sicherstellungsassistent muss kein Facharzt sein
Lässt sich ein Vertragsarzt durch einen Kollegen vertreten, zum Beispiel bei Krankheit oder Urlaub, muss der Vertreter den gleichen Qualifikationsstandard haben, also in der Regel dieselbe Facharztbezeichnung führen. Für Assistenten gilt das aber nicht, wie ein Urteil des Sozialgerichts München jetzt zeigt (SG München, Urteil vom 16. Mai 2023, S 43 KA 98/22).